Bärbel von Ottenheim Schule in 77963 Schwanau
SYSTEM ID: BVOHS10
Liebe SchülerInnen und Eltern,
liebe LehrerInnen,
wir wünschen Ihnen/Euch ab dem 25.07.2024 schöne und erholsame Ferien.
Wir stehen Ihnen ab dem 02.09.2024 wieder wie gewohnt für alle Anliegen zur Verfügung.
Bitte denken Sie daran, das Essenskonto Ihres Kindes zu kündigen, wenn es nicht mehr benötigt wird, sei es wg. Schulabschluss, Schulwechsel oder aus anderen Gründen. Sie können sich im Onlineportal, eingeloggt als „Elternteil o. Lehrer/in“ abmelden, ganz einfach unter Mein Konto, Sicherheit, Konto löschen (bitte ganz nach unten scrollen).
Wenn Sie die Zugangsdaten nicht mehr haben, können Sie uns auch gerne eine Mail mit der Abmeldung zusenden. Wichtig sind hier unbedingt die Angabe der Schule und der Name des Kindes, außerdem sollten Sie genau den Tag definieren, zu dem Sie das Essenskonto kündigen möchten.
Sollte eine Essenskarte bzw. Chip vorhanden sein müssen Sie diese nicht zurückgeben. Diese sind nicht mit einem Pfand belegt.
Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Bankverbindung mit, damit wir ein evtl. vorhandenes Guthaben erstatten können.
Änderungen bei Adressen, Telefonnummer, Email-Adresse usw. müssen uns mitgeteilt werden oder selbst im Online Portal geändert werden.
Last- und Gutschriftenläufe finden in den Sommerferien statt, damit bei Schulbeginn das Konto mit Essensbestellungen belastet werden kann.
Sollte diese Zahlungsmodalität in Ihrer Schule nicht zur Verfügung stehen, laden Sie das Konto frühzeitig auf.
Die Speisepläne für den Beginn des Schuljahres können von uns frühestens Ende August eingestellt werden. Dabei werden die Vorbestellfristen natürlich beachtet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr L-E-O Kundenservice-Team
Fristen
Bestellfrist:
Bis um 10:00 Uhr am Vortag
Abbestellfrist:
Bis um 08:00 Uhr am gleichen Tag
Foto Ihres Kindes für den neuen Mensa-Ausweis
![](inc/assets/images/avatar/1.png)
Zahlungsweise
Wählen Sie bitte die gewünschte Zahlungsweise aus.![](img/sepa.png)
Mit der Zahlung via SEPA-Lastschrift wird immer gegen Ende des Monats ein bestimmter Betrag Ihrem L-E-O Konto gutgeschrieben und einige Tage später Ihrem Bankkonto belastet.
Dieser Betrag richtet sich nach Ihrem angegebenen Mindestguthaben und wird nur einmal im Monat eingezogen. Sollte das Guthaben vor dem nächsten Lastschriftenlauf aufgebraucht sein, müssen Sie manuell Geld aufladen oder bis zum nächsten Einzug warten. Als Hilfe können Sie den Kontowecker nutzen, der Sie informiert, wenn das Guthaben unter ein von Ihnen angegebenes Limit fällt.
Beim Mindestguthaben handelt es sich um den Betrag, der im Vorfeld von Ihrem Konto eingezogen wird und Ihrem Kind dann anschließend zur Verfügung steht. Am Monatsende wird das Essenskonto wieder automatisch auf diesen Betrag aufgeladen, sodass zum Monatsbeginn immer das volle Mindestguthaben zur Verfügung steht.
(max. 999,99€)
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Gläubiger-ID: DE76BVO00001955285
![](img/ueberweisung.png)
Überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag auf folgendes Bankkonto:
Hinweis:
Aufgrund der Überweisung kann die Buchung auf Ihr Benutzerkonto ca. 2-3 Werktage dauern.
Unsere Empfehlung:
Richten Sie einfach einen Dauerauftrag in gewünschter Höhe in Ihrem Bankkonto ein, sodass das Guthaben Ihres Benutzerkontos automatisch aufgeladen wird.
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